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Im Bild ist ein Taschenrechner

Kassensystem "Microsoft Access"?

· 1 Min. Lesezeit
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Zur Umsatzschätzung bei Kassensystemen

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 29. März 2017 entschieden (Az. 7 K 3675/13 E,G,U), dass ein auf der Software „Microsoft Access“ basierendes, programmierbares Kassensystem grundsätzlich manipulationsanfällig sei.
Fehlen bei bargeldintensiven Betrieben, die solche PC-gestützten Kassensysteme nutzen, Programmierungsprotokolle, so stelle dieses einen gewichtigen formellen Mangel dar, der Hinzuschätzungen bei Umsätzen und Gewinnen rechtfertige.
weiterlesen: http://www.fg-muenster.nrw.de/

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