Zur Umsatzschätzung bei Kassensystemen
Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 29. März 2017 entschieden (Az. 7 K 3675/13 E,G,U), dass ein auf der Software „Microsoft Access“ basierendes, programmierbares Kassensystem grundsätzlich manipulationsanfällig sei.
Fehlen bei bargeldintensiven Betrieben, die solche PC-gestützten Kassensysteme nutzen, Programmierungsprotokolle, so stelle dieses einen gewichtigen formellen Mangel dar, der Hinzuschätzungen bei Umsätzen und Gewinnen rechtfertige.
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